Gewerbezentrum Seßlach-coburg

Ihr Unternehmenspartner


Die Gewerbezentren dienen als Anlaufstationen (Ankerzentren) für Unternehmer und deren Berater, die sich für einzelne Unternehmensfelder eine zweite Meinung einholen wollen. Insbesondere die Analyse, Bewertung, Steuerung und Dokumentation von Unternehmensrisiken stellt einen Schwerpunkt der Arbeit dar. Der Versicherungsbereich im Allgemeinen aber auch die Bereiche der Sozialversicherung, betriebliche Altersversorgung, Cyber und IT etc. beinhalten Risikofelder, die insbesondere kleine Firmen häufig nicht im Fokus haben, obwohl diese sich bestandsgefährdend auswirken können.


Der Betreiber des Gewerbezentrums ist für die Unternehmen der Hauptansprechpartner vor Ort und führt die Analyse der Risiken durch.

Im Bereich der Versicherungen bieten die Gewerbezentren die Erstellung eines IRAS Verfahrens (durch einen Sachverständigen) oder eines RiskChecks durch den Betreiber des Gewerbezentrums an. Das IRAS Verfahren ermöglicht bei größeren Unternehmen und der RiskCheck bei kleineren Unternehmen eine entsprechende branchen-bezogene Risikoanalyse. Der Betreiber des Gewerbezentrums bewertet anhand des IRAS- bzw. des RiskCheck-Verfahrens das unternehmensindividuelle Risikoausmaß sowie die vorhandenen Mechanismen zur Risikobewältigung und gibt darüber hinaus Empfehlungen zur effektiven Risikosteuerung ab. Diese Tätigkeit wird begleitet durch Partner und Netzwerke des BVSV-Gewerbezentrums.

So werden beispielsweise Steuerberater und Anwälte als Partner der Zentren gewonnen, um die rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang klären zu können.

Risk-check für Unternehmen

Risikofrüherkennung 

GRUNDLAGE DES RISKCHECK UND DES IRAS-VERFAHRENS

Unternehmen sind unabhängig von ihrer Rechtsform oder Unternehmensgröße nach den gesetzlichen Regelungen in § 1 StaRUG dazu verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen um Entwicklungen früh zu erkennen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Hierzu ist ein Risikofrüherkennungssystem anzuwenden, durch das solche Entwicklungen erkannt, gesteuert, kontrolliert und dokumentiert werden.

Die BVSV-Gewerbezentren bieten die Durchführung vom Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV) e. V. entwickelten RiskChecks an.

Für große Unternehmen das Insurance Risk Analytic System (IRAS) und für kleine und mittlere Unternehmen das RiskCheck Verfahren. Diese erfüllen die Anforderungen der Gesetzgebung durch

Erfassung der unternehmensindividuellen Risiken
Analyse der einzelnen, kumulierten oder in Wechselwirkung stehenden Risiken
Bewertung der vorhanden getroffenen Gegenmaßnahmen
Empfehlungen zur Versicherung der Risiken (Verlagerung auf einen Dritten)


RiskCheck’s werden in den Bereichen Risikofrüherkennung des Unternehmens, Versicherungen und Sozialversicherung angeboten. Weitere Felder wie die betriebliche Altersversorgung, Cyber und IT sowie Immobilien sind in Vorbereitung.

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StaRUG 

STARUG (GESETZ ZUM STABILISIERUNGS- UND RESTRUKTURIERUNGSRAHMEN FÜR UNTERNEHMEN)

Wie in der Gesetzesbegründung ausgeführt wird, ist diese rechtliche Regelung in § 1 StaRUG allgemein und rechtsformübergreifend zu Krisenfrüherkennungs- und reaktionspflichten der Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Rechtsträger zu schaffen. Der Pflichtenrahmen der Geschäftsführer von Gesellschaften (insbesondere GmbH) hat je nach Größe und Komplexität der Unternehmensstruktur eine Ausstrahlungswirkung auf Unternehmen anderer Rechtsformen. Die Verantwortung für die Einführung, Wirksamkeit und Anpassung der Systeme an die jeweilige unternehmerische Struktur hat der jeweilige Entscheidungsträger des Unternehmens.


Jede Tätigkeit ist aufgrund der Unsicherheit künftiger Entwicklungen mit Chancen und Risiken verbunden. Unter Risiken ist allgemein die Möglichkeit ungünstiger künftiger Entwicklungen zu verstehen. Das Gesetz legt in § 1 Absatz 1 Satz 2 StaRUG den Geschäftsleitern darüber hinaus die Pflicht zur Ergreifung von geeigneten Gegenmaßnahmen auf. Hinsichtlich der Auswahl der zu treffenden Gegenmaßnahmen und deren Durchführung steht den Geschäftsleitern der Beurteilungsspielraum zu, der ihnen nach Maßgabe der spezialgesetzlichen Regelungen für Maßnahmen der Geschäftsführung zuzubilligen ist.

Im Zusammenhang mit dieser Abgrenzung ist für den Versicherungsbereich eine Definition der Risiken bzw. Risikoarten vorzunehmen, die zu einer Bestandsgefährdung des Unternehmens führen können. Für jedes Unternehmen muss individuell entschieden und in der Folgezeit laufend überprüft werden, welche Risikofelder einzeln oder kumuliert oder in Wechselwirkung mit anderen bestandsgefährdend sein können. Dabei sind auch der Umfang und die Tätigkeit im Bereich des Risikofrüherkennungssystems der Größe und der Rechtsform entsprechend anzupassen. Hierbei dient der Versicherungsbereich als eine Möglichkeit, Risiken auf einen Dritten zu verlagern und die vom Gesetz geforderten Gegenmaßnahmen entsprechend bereitzuhalten. Hierzu dienen bei größeren Unternehmen das IRAS-Verfahren und bei kleineren Unternehmen der BVSV-RiskCheck. RiskChecks werden in den Bereichen Risikofrüherkennung des Unternehmens, Versicherungen und Sozialversicherung angeboten. Weitere Felder wie die betriebliche Altersversorgung, Cyber. und IT sowie Immobilien sind in Vorbereitung.

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