Risikofrüherkennung
GRUNDLAGE DES RISKCHECK UND DES IRAS-VERFAHRENS
Unternehmen sind unabhängig von ihrer Rechtsform oder Unternehmensgröße nach den gesetzlichen Regelungen in § 1 StaRUG dazu verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen um Entwicklungen früh zu erkennen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Hierzu ist ein Risikofrüherkennungssystem anzuwenden, durch das solche Entwicklungen erkannt, gesteuert, kontrolliert und dokumentiert werden.
Die BVSV-Gewerbezentren bieten die Durchführung vom Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV) e. V. entwickelten RiskChecks an.
Für große Unternehmen das Insurance Risk Analytic System (IRAS) und für kleine und mittlere Unternehmen das RiskCheck Verfahren. Diese erfüllen die Anforderungen der Gesetzgebung durch
Erfassung der unternehmensindividuellen Risiken
Analyse der einzelnen, kumulierten oder in Wechselwirkung stehenden Risiken
Bewertung der vorhanden getroffenen Gegenmaßnahmen
Empfehlungen zur Versicherung der Risiken (Verlagerung auf einen Dritten)
RiskCheck’s werden in den Bereichen Risikofrüherkennung des Unternehmens, Versicherungen und Sozialversicherung angeboten. Weitere Felder wie die betriebliche Altersversorgung, Cyber und IT sowie Immobilien sind in Vorbereitung.